Geburt.de suche:



Themen dieser Seite

Geburt

Geburt Forum

Thema Geburt Kind

Baby

Forum Baby

Baby Thema Geburt Kind

Forum

Geburt Forum

Kind Forum Geburt Kleinkind

Babyfotos

Fotos von Babys

Babyblog

Blog Thema Baby und Geburt

Rechten und Pflichten

Gesetzliche Schutzmaßnahmen der Schwangerschaft

An eine Schwangerschaft sind in den meisten europäischen Ländern verschiedene gesetzliche Regelungen zum Schutz von Mutter und Kind gekoppelt, z. B. Kündigungsschutz. Bestimmte Tätigkeiten wie das Heben schwerer Lasten oder Nachtarbeit dürfen nicht mehr ausgeführt werden. In Deutschland beginnt der Mutterschaftsurlaub (Mutterschutz) sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin und erstreckt sich bis acht Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburten und Mehrlingsgeburten bis 12 Wochen danach. 
 

Absicherung in der Schwangerschaft und Erziehungszeit in Deutschland
Vereinfachte Darstellung
Zeitraum/ -punkt Vor der Schwanger- schaft Beginn der Schwanger- schaft Mitteilung an den Arbeit- geber restliche Zeit der Schwanger- schaft 6 Wochen vor dem er- rechneten Geburts- termin Tag der Geburt 8 Wochen nach der Geburt bis 12 Monate
nach der Geburt
bis max. zum 3. Lebensjahr Wieder- einstieg in die Arbeit Kinder- erziehung Nach der Kinder- erziehung
Arbeitsentgelt und andere finanzielle Leistungen: Nettogehalt x € / Monat
BGB §611
Mutterschaftsgeld: 13 € / Tag
MuSchG §13–§14
  Nettogehalt x € / Monat
BGB §611
Nettogehalt x € / Monat abzg. Mutterschaftsgeld
MuSchG §13–§14
Elterngeld
67% von x € / Monat (max 1800€)
BEEG §1–§6
 
  Kindergeld 154 € / Monat, bzw. Kinderfreibetrag, EStG §31–§32, §62–§78  
Recht auf unbezahlte Freistellung:   Elternzeit, BEEG §15–§16  
Recht auf Teilzeitarbeit: TzBfG §8   BEEG §15–§16 TzBfG §8
Beschäftigungsverbot:   Mutterschutz, MuSchG §3–§8  
Kündigungsschutz:   MuSchG §9–§10 BEEG §18–§19  
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
Quelle : wikipedia.org

    © by CyberBase